Kinder haben Rechte — auf Schutz, Befähigung und Teilhabe

Und die gelten auch im Netz!

Schon gewusst? Kinder haben Rechte, die bereits seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Diese gelten auch im Netz! Denn die rasante Entwicklung digitaler Medien und Technologien hat die Art und Weise, wie Kinder aufwachsen, enorm verändert. Hier können Sie mehr über die Kinderrechte in der digitalen Welt erfahren.

Zum Beispiel haben schon Kinder ein Recht auf Teilhabe. Das heißt, sie müssen die Möglichkeit bekommen, ihre Meinung zu sagen und mitzuentscheiden. Dafür bieten wir auf dem knipsclub vielfältige Möglichkeiten: Denn auch durch Fotos können Kinder ihre Meinung und ihre Perspektive ausdrücken und diese auf dem knipsclub mit anderen Kindern teilen. Zudem können sich die Kinder durch die Kommentar-Funktion in der Community austauschen und ihre Perspektive kundtun. 

So fördern Sie die Teilhabe: Ermutigen Sie Ihr Kind also, aktiv an der digitalen Welt teilzunehmen, indem es Mitmach-Angebote nutzt (wie z.B. in der Fotocommunity des knipsclubs) , die seinen Interessen entsprechen, und so eigene Ideen und Inhalte online einzubringen. Welche Möglichkeiten es für Kinder zur Teilhabe im Netz noch so gibt, erfahren Sie in diesem Artikel von Elternguide.online.

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